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Allgemeine Bedingungen für den Beherbergungsvertrag
Art. 1 VORAUSSETZUNGEN
1.1.Camping Catinaccio Rosengarten wird von der Gesellschaft Catinaccio Rosengarten S.a.a. di Rizzi Mariano & C., mit operativem Sitz in Pozza di Fassa (TN), Strada de Pucia n. 4, MwSt.Nr. 01941030221, im Folgenden Camping Catinaccio genannt, verwaltet, die ihren Gäste Campingdienstleistungen im Sinne des L.P. n. 9 vom 4.10.2012 und der nachfolgenden Durchführungsbestimmungen und Änderungen bietet.
Art. 2 ZUGANG ZUM ZELTPLATZ
2.1. Strom auf Stellplatz wird bei Bedarf vollständig nach Verbrauch geliefert Max 16 Amp.
2.2. Der Gast darf den Platz nur mit einem Fahrzeug pro Stellplatz, Wohnwagen oder Unterkunft betreten, nachdem er sich an der Rezeption angemeldet hat.
2.3. Der Gast, der sich auf dem Campingplatz in einer Wohnung oder einem Wohnwagen/Wohnmobil aufhält, kann innerhalb der Struktur nur ein Auto parken, also keine Lieferwagen, Kleinbusse oder Wohnmobile.
2.4. Der Parkplatz ist innerhalb des Campingplatzes oder auf dem privaten Außenparkplatz für nur ein Auto pro Gast gesichert.
2.5. Der Gast, der sich auf dem Campingplatz aufhält, muss die zum Zeitpunkt der Anmeldung geltende Campingplatzordnung einhalten.
2.6. Alle Wohnwagen/Wohnmobile werden mit einem festen Holzunterbau im Tiroler Stil mit Küchenzeile und mit den im Inventar, das bei der Anmeldung zu unterzeichnen ist, enthaltenen Geräten und Ausrüstungen zur Nutzung zugelassen.
2.7. Der vereinbarte Preis für einen Aufenthalt in einem gemieteten Wohnwagen beinhaltet die Kosten für die Miete, Gas für die Küche, warme Duschen, Sonnenschirm mit Tisch und Stühlen (im Sommer) und einen Parkplatz. Handtücher, Bettwäsche und Kopfkissenbezüge, Heizung (Gas oder Strom) und Endreinigung, Toilettenreinigung müssen separat bezahlt werden. Strom ist zusätzlich.
2.8. Die Gäste einer Wohnung können auf schriftlichen Antrag bei der Buchung vor Ort Bettwäsche (mit Ausnahme der Chalets, bei denen die Erstausstattung im Preis inbegriffen ist), Kopfkissenbezüge und Handtücher mieten. Für die Gäste der Wohnungen/Chalets sind in der Zeit von Dezember bis April auch die Kosten für die Heizung (garantierte Temperatur 20-21 Grad) im Preis des Aufenthalts enthalten.
Art. 3 TAGESBESUCHER
3.1. Der Gast darf nur während der Öffnungszeiten der Rezeption und nach Anmeldung des Tagesbesuchers und Zahlung der entsprechenden Gebühr (sog. Gästekarte) Tagesbesucher im Beherbergungsbetrieb empfangen.
3.2. Wenn die Dauer des Besuchs des Tagesbesuchers die Höchstdauer von 1 Stunde nicht überschreitet, wird keine Gebühr erhoben, aber der Gast muss dennoch die in Punkt 2.1 genannten Leistungen erbringen. (Benachrichtigung über die Ankunft und Registrierung des Tagesbesuchers).
3.3. In jedem Fall ist es dem Tagesbesucher nach Erfüllung der unter Punkt 2.1 genannten Bedingungen nicht gestattet, den Parkplatz zu benutzen oder andere Stellplätze auf dem Gelände der Einrichtung zu belegen.
3.4. Der Aufenthalt der Tagesbesucher in der Anlage ist bis spätestens 22.00 Uhr gestattet.
3.5. Die eventuelle Übernachtung des Tagesbesuchers muss von der Direktion des Campingplatzes gegen Zahlung des Tarifs laut Preisliste und bei Abreise innerhalb von 11.00 Uhr des folgenden Tages genehmigt werden, die Zahlung erfolgt beim Auschecken des Tagesbesuchers.
3.6. Minderjährige sind nicht zugelassen, es sei denn, sie sind in Begleitung von volljährigen Personen, die verpflichtet sind, über ihr Verhalten während ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz zu wachen und alle gesetzlichen Bestimmungen sowohl gegenüber dem Unternehmen als auch gegenüber Dritten einzuhalten.
3.7. Der Gast darf auf dem Campingplatz keine Personen/Tagesbesucher unterbringen, die die für die zugewiesene Wohnung, das Chalet oder den Wohnwagen vorgesehene Höchstzahl von Personen überschreiten.
Art. 4 BUCHUNG
4.1. Zum Zeitpunkt der Buchung, in jedem Fall aber innerhalb von 2 Tagen nach der Buchungsanfrage, muss der Gast eine Anzahlung in Höhe eines variablen Prozentsatzes leisten, der sich nach den Kosten für den Aufenthalt richtet. Die Höhe der Kaution wird in der Buchungsbestätigung angegeben, die dem Gast per E-Mail zugesandt wird.
4.2. Zum Zeitpunkt der Buchung, spätestens jedoch 2 Tage nach der Buchungsanfrage, muss der Gast zusätzlich zum Gesamtpreis des Aufenthalts einen variablen Betrag zahlen, der während des Buchungsvorgangs angegeben wird.
4.3. Die Kurtaxe ist nicht im vereinbarten Preis enthalten und muss gemäß Artikel 6.5 vor Ort bezahlt werden.
4.4. Die Kosten für die Anmietung von Bettlaken, Kissenbezügen und Handtüchern werden gegebenenfalls in der E-Mail mit der Buchungsbestätigung angegeben, ebenso wie die Kosten für die Reinigung der Wohneinheit.
4.5. Bitte beachten Sie, dass in der Hochsaison der Preis für mindestens zwei Personen und einen belegten auf Classic, Basic und Small Stellplatz Typ berechnet wird, in Superior Stellplatz und in Wohnungen-Mietwohnwagen-Apartments-usw der Preis fuer mindestens drei Erwachsene berechnet wird.
4.6. Kurze Übernachtungen „Short Stay“ (ein oder maximal zwei nächte Aufenthalt) werden auf eine Prozentsatz nach Saison erhöht.
Art. 5 RÜCKTRITTSRECHT
5.1. Der Gast kann jederzeit von der Reservierung zurücktreten, indem er den Campingplatz schriftlich per E-Mail, Einschreiben oder per Post benachrichtigt.
5.2. Die Stornierung beinhaltet die Rückerstattung des bei der Buchung als Anzahlung geleisteten Betrags durch den Campingplatz, wenn die Stornierung mindestens 45 Tage vor dem Anreisedatum (Check-in) erfolgt.
5.3. Im Falle einer Stornierung der Buchung, die schriftlich gemäß den unter 5.1 genannten Modalitäten erfolgt und bei der
- zwischen 44 und 30 Tagen vor der Ankunft wird der gesamte Betrag der Anzahlung einbehalten, der gemäß Artikel 4.2 beziffert wird, unbeschadet eines eventuellen höheren Schadens;
- ab dem 29. Tag bis zum Anreisetag werden 100 % des gebuchten Aufenthalts in Rechnung gestellt, unbeschadet eines eventuellen höheren Schadens.
5.4. Die in Art. 4.2. genannten Buchungsgebühren werden in keinem Fall zurückerstattet.
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Art. 6 ANKOMMEN, ANMELDUNG und BEZAHLUNG
6.1. Der Empfang des Gäste und die Erledigung der Anmeldeformalitäten an der Rezeption sind zu folgenden Zeiten erlaubt
a) für den Stellplatz von 11.00 Uhr bis 19.30 Uhr;
b) für die Wohnung von 15.00 Uhr bis 19.30 Uhr;
c) für den Wohnwagen/Wohnmobil von 15.00 Uhr bis 19.30 Uhr;
6.2. Werden die Anmeldeformalitäten nicht bis 21.00 Uhr an dem in der Buchung festgelegten Tag (die so genannte Frist) erledigt, wird der Vertrag gemäß Artikel 1457 des Bürgerlichen Gesetzbuches automatisch gekündigt und die Campingplatzleitung storniert die Buchung (es sei denn, es wurde mit der Campingplatzleitung etwas anderes vereinbart, wenn der Gast eine verspätete Ankunft aufgrund von Verkehr, schlechtem Wetter oder Pannen rechtzeitig mitgeteilt hat).
6.3. Die Zahlung des Restbetrags für den Aufenthalt kann bei der Ankunft und gleichzeitig mit der Anmeldung verlangt werden; dies gilt auch für Aufenthalte ohne Reservierung.
6.4. Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise ist der Gast verpflichtet, den vollen Preis des gebuchten Aufenthalts für den gesamten in der Buchung angegebenen Zeitraum (Gesamtpreis) zu zahlen, ohne dass eine Stornierung der nicht genutzten Tage möglich ist.
6.5. Die Kurtaxe ist nicht im Preis inbegriffen und muss bei der Ankunft und in jedem Fall bei der Zahlung des Restbetrags in bar bezahlt werden. Bei Nichtzahlung der Kurtaxe wird eine Strafe in Höhe von 15 % des geschuldeten Betrags erhoben. Für weitere Informationen über den Touristensteuersatz wenden Sie sich bitte an uns.
6.6. Um den Wert des Objekts und seiner Ausstattung zum Zeitpunkt der Anmeldung zu garantieren, muss der Gast den Betrag von 200,00 Euro für Aufenthalte in Appartements/Chalets oder 100,00 Euro für Aufenthalte in Wohnwagen/Wohnmobilen in bar bezahlen. Am Ende des Aufenthalts überprüft das zuständige Personal den Zustand des Gebäudes und seiner Ausstattung und erstattet dann den hinterlegten Betrag zurück oder berechnet die festgestellten Schäden oder Mängel. Das Recht des Campingplatzes, eine Entschädigung für einen höheren Schaden zu fordern, bleibt in jedem Fall unberührt.
6.7. Die Bezahlung aller anderen zusätzlichen Leistungen - wie Endreinigung, Verleih von Bettwäsche, Kopfkissenbezügen und Handtüchern für die Wohnungen - muss in jedem Fall vor der Abreise erfolgen.
6.8. Im Falle einer auch nur teilweisen Nichtbezahlung des Aufenthaltes, der Nebenleistungen, der Kurtaxe und/oder eventueller Schäden, die durch den Gäste oder seine Gäste auf dem Campingplatz verursacht wurden, wendet die Direktion das Zurückbehaltungsrecht gemäß Art. 2760 des Zivilgesetzbuches an.
Art. 7 ZUTEILUNG DES PLATZES
7.1. Der Gast ist verpflichtet, den von der Direktion zugewiesenen Platz zu belegen. Nur bei einem Mindestaufenthalt von 3 Wochen kann die Direktion dem Gäste das Recht einräumen, den Stellplatz zu wählen.
7.2. Die Belegung eines anderen als des zugewiesenen Stellplatzes ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktion und nach einem neuen Anmeldeverfahren zulässig.
Art. 8 ABREISE
8.1. Der Gast muss den Beherbergungsbetrieb am letzten Tag des Aufenthaltes innerhalb der folgenden Zeiten verlassen:
(a) bis 11.00 Uhr für Stellplatzbewohner;
b) bis 10.00 Uhr für Bewohner von Wohnungen/Chalets oder Wohnwagen/Wohnmobilen.
8.2. Beim Verlassen der Unterkunft ist der Gast verpflichtet, dem Kontrollpersonal die Steuerunterlagen vorzulegen, die die Zahlung aller für den Aufenthalt geschuldeten Beträge belegen.
8.3. Im Falle einer auch nur teilweisen Nichtbezahlung des Aufenthaltes, der Nebenleistungen und/oder der vom Gäste oder seinen Gästen auf dem Campingplatz verursachten Schäden, wendet die Direktion das Zurückbehaltungsrecht gemäß Art. 2760 des Zivilgesetzbuches an.
Art. 9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Der Gast verpflichtet sich, die internen Regeln des Campingplatzes zu respektieren und erklärt mit seiner Unterschrift, die vorliegenden Bedingungen vollständig gelesen zu haben.
9.2. Jegliche Duldung seitens des Campingplatzes in Bezug auf ein Verhalten des Gäste und/oder seiner Tagesbesucher, das gegen die Bestimmungen dieses Vertrages und der internen Vorschriften verstößt, stellt keinen Verzicht auf die entsprechenden Rechte dar, die dem Campingplatz gemäß den Bestimmungen der vorgenannten Gesetze zustehen.
9.3. Verstöße gegen die vertraglichen Verpflichtungen oder die internen Vorschriften durch den Gäste führen zu einer mündlichen oder schriftlichen Verwarnung durch die Geschäftsleitung. Sollte der Gast trotz der Abmahnung weiterhin gegen die Verpflichtungen verstoßen, so stellt die Nichterfüllung dieser Verpflichtungen einen schwerwiegenden Verstoß dar, der die rechtliche Beendigung des Vertrages zur Folge hat und den Gäste und seine Gäste verpflichtet, die Unterkunft innerhalb von 6 Stunden nach der Beendigung des Vertrages zu verlassen und mittels einer Strafklausel das Entgelt für den gesamten gebuchten Aufenthalt zu verlangen, wobei der Campingplatz das Recht hat, auch die Anzahlung einzubehalten, bis alle Forderungen oder Schäden beglichen sind, und sich das Recht vorbehält, für einen höheren Schaden aufzukommen.
9.4. Änderungen des Vertrages sind nur dann gültig und verbindlich, wenn sie von beiden Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
9.5. Die Duldung von Verstößen gegen die vorliegenden Bestimmungen bedeutet weder einen Verzicht auf die Rechte aus den verletzten Bestimmungen noch auf das Recht, die genaue Erfüllung aller vorgesehenen Bedingungen zu verlangen.
9.6. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die weiterhin gültig und wirksam sind.
9.7. Der Gast erklärt außerdem, dass er die oben genannten Vertragsbedingungen akzeptiert, insbesondere die in den Artikeln 4 (Buchung), 5 (Rücktrittsrecht), 6 (Ankunft, Anmeldung, Zahlung), 8 (Abreise) und 9 (Schlussbestimmungen) enthaltenen.