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CAMPING ORDNUNG
Zum Betreten des Campingplatzes ist die Genehmigung der Direktion
bzw. die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung notwendig.
1. Die ausgehängten Tarife sind ab Ankunftstag und bis 11.00
Uhr des darauffolgenden Tages gültig. Bezahlung und Abreise
muss innerhalb 11.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
2. Der Stellplatz wird von der Rezeption zugewiesen. Besucher
müssen sich vor Betreten der Anlage an der Rezeption anmelden.
3. Das Parken von PKWs und Motorräder ist auf den angegebenen
Plätzen gestattet. Die Direktion kann bei Bedarf auch einen
anderen Parkplatz zuweisen.
4. Die Schranke bleibt von 22.00 bis 07.00 Uhr geschlossen. Die
Campinggäste werden gebeten, in dieser Zeit die Nachtruhe
einzuhalten. Auch während der Tageszeit sollte so wenig wie
möglich Lärm verursacht werden. Fernsehgeräte und Radio
sind leise einzustellen.
5. Offenes Holzfeuer, Grillen mit Holzkohle sowie das Anlegen
von Wassergräbern sind verboten.
6. Für das Eigentum von Gästen und Besuchern wird nicht gehaftet.
7. Innerhalb der Campinganlage gilt ein Tempolimit von 10km/h.
8. Grünanlagen, Sanitäranlagen sowie alle weiteren Campingeinrichtungen
sind sauber zu halten und zu respektieren. Kinder
benützen die Sanitäranlagen und das Schwimmbad nur in
Begleitung von Erwachsenen. Die Direktion behält sich das
Recht vor, bei evtl. Schäden diese in Rechnung zu stellen.
9. Die Benützung des Spielplatzes und des Spielzimmers ist auf
eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
10. Hunde werden an der Leine geführt und müssen ihre Notdurft
außerhalb des Campings verrichten. Der Kot muss in die eigens
zur Verfügung gestellten Beutel entsorgt werden. Bei einer
Kontrolle muss eine tierärztliche Bescheinigung vorgelegt
werden. Bei Schäden haftet der Hundebesitzer.
11. Bei Nichteinhalten dieser Regeln kann ein Verweis vom Platz
folgen.
SCHWIMMBADORDNUNG
1. Bitte vor dem Baden duschen.
2. Nicht vom Beckenrand springen.
3. Keine Wasserspielzeuge mit ins Becken nehmen.
4. Tiere im Schwimmbadbereich sind nicht erlaubt.
5. Kinder bis 12 Jahre nur in Begleitung von Erwachsenen.
6. Die Benützung des Schwimmbades erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die Direktion übernimmt keine Haftung.