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STORNOBEDINGUNGEN: kostenlose Stornierung bis 7 Tage vor der Ankunft.
CAMPING-ORDNUNG
1. AUFNAHME
Die Aufnahme in das Residence ist von 07:30 bis 00:00 Uhr gestattet. Erst nach Übergabe der Ausweispapiere und Empfang der Eintrittskarte, die von den Beamten des Aufnahmesbüros ausgestellt wird, warden die Gäste von den beauftragten Personen in den zugewiesenen Platz im Camping begleitet werden. Die Direktion kann denjenigen, die für den Camping nicht geeignet oder nicht ausgestattet sind, die Aufnahme in das Residence verweigern. Die Minderjärigen warden nur aufgenommen, wenn sie von Erwachsene begleitet sind.
2.
Erfolgt die Abfahrt nach 12:00 Uhr, so wird ein ganzer Tag in Rechnung gestellt.
3. BESUCHE
Die Besuche sollen der Direktion im Voraus angezeigt warden. Die Direktion kann die Erlaubniss erteilen. Für jeden Besucher wird der Tagessatz berechnet warden. Das Auto des Besuchers müssen in dem reservierten umschlossenen Platz parken.
4. GERÄUSCHBESTIMMUNGEN
Radio, Fernseh und sonstige elektrische Tonapparate sind auf mässige Lautstärke einzustellen. Von 13:30 bis 16:00 Uhr und nach 22:30 Uhr sind diese Apparate auf niedrigste Lautstärke einzustellen, damit die Nachbarn nicht gestört warden.
5. AUTO, MOTORRÄDER UND MOPEDS
Der Verkehr von Autos innerhalb des Residence ist von 07:30 bis 00:00 Uhr mit einer Geschwindigkeit von ma.10 km/St. erlaubt. Die Einfahrt des Autos innerhalb des Pinienwaldes ist nur zum Be und Entladen gestattet, sonst müssen die Autos in den dazu bestimmten Plätzen parken. Motorräder und Mopeds dürfen innerhalb des Residence nur mit ausgeschaltetem Motor verschoben warden.
6. FEUER
Es ist absolute untersagt, innerhalb des Residence Feuer zu machen. Stets und sorgfältig Zigaretten, Zigarenreste und Streichhölzer ausdrücken.
7. PFLANZEN, GÄRTEN, BLUMENBETTE, ANLAGEN
Schonender Umgang ist empfohlen. Die Benutzung der Schwimmbäder, Sportanlagen, Spielplatz und dgl erfolgt auf Gefahr des Gäste. Kinder sollen bei Benutzung der verschiedenen Anlagen Toiletten von Erwachsene begleitet warden. Die Eltern sind für die eigenen Kinder direct verantwortlich. Innerhalb der Tennisplätze sind nur die Spieler, die mit den geeigneten Schuhen versehen sein sollen, zugellasen.
8. MULL
Mull und weggevorfene Sachen in die entsprechenden Behälter ausschütten. Großte Ordnung und Sauberkeit wird empfohlen.
Jeder Fall von Infektionskrank heiten muß sofort der Direktion angezeigt werden.
Die Nichtbeachtung dieser Camping-Ordnung, die auch am Eingang des Residence angeschlagen ist, wird der Direktion die Befugnis geben, entsprechende Schritte zu unternehmen und sogar den Gast auszuweisen.