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Interne Verordnung
1) Für die Einreise in den Campingplatz ist die Genehmigung der Verwaltung und der entsprechenden gesetzlichen Registrierung erforderlich
2) Besucher sind nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Zugelassene Besucher müssen ihren Ausweis vorlegen und die Tagesgebühr entrichten
3) checken Sie ab 14 Uhr ein, checken Sie bis 10 Uhr aus oder zahlen Sie eine Strafe
4) Das Abstellen von Fahrzeugen ist in den von der Geschäftsführung angegebenen Stellplätzen gestattet
5) Von 14.00 bis 16.00 Uhr und von 23.00 bis 8.00 Uhr Stille, Lärmminderung während des Tages; Fernsehen wird nur toleriert, wenn die Lautstärke sehr niedrig ist
6) Die Gäste müssen sich um die Gegenstände kümmern, deren Eigentümer sie sind. Die Geschäftsführung haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung mit Ausnahme der Gegenstände, die ihnen anvertraut und mit der Lieferung des Belegs akzeptiert wurden
7) Die Vegetation, die Hygiene und die Sauberkeit des Komplexes müssen unbedingt beachtet werden
8) Hunde sind im Juli und August nicht gestattet, der Rest des Jahres zahlt einen Aufpreis von 25,00 € für die Endreinigung des Bungalows
9) Hundebesitzer sind verpflichtet, sie an der Leine zu führen und sie für ihre Bedürfnisse außerhalb des Campingplatzes zu begleiten
10) Der elektrische Anschluss muss vorbehaltlich der Genehmigung der Geschäftsführung mit einer Sicherheitsentladung zur Erde erfolgen
11) Nach Auffassung der Geschäftsführung kann die Nichteinhaltung dieser Regeln und Verhaltensweisen, die die Harmonie und den Geist der Siedlung schädigen, dazu führen, dass der Campingplatz als unerwünschter Gast entfernt wird
12) Bei Buchung sind 40% des Betrags zu zahlen
13) Kurtaxe nicht im Preis inbegriffen. Es ist das Recht / Pflicht des Kunden, die Geschäftsführung zu informieren, wenn Gäste vor der Zahlung von der Kurtaxe befreit sind
Von der Zahlung der Fremdenverkehrssteuer - Minderjährige bis zum Alter von 14 Jahren - sind die Probanden, die Patienten unterstützen, die in die Gesundheitseinrichtungen der Stadt eingeliefert werden, auf der Grundlage eines Zusammenlebens pro Patient - Strafverfolgungsbeamte - befreit Feuerwehrleute und Katastrophenschutzbetreiber, die sich aus Gründen des Kundendienstes aufhalten. - Fahrer und Reiseleiter von Behindertengruppen - Behinderte mit einer Behinderung von mehr als 50% und Betreuer - die Einwohner der Partnerstadt Engen
Reservierung stornieren
1) Bis zu einem Monat ab dem Datum der Ankunft, der Abzug von 50%
2) Weniger als einen Monat vor dem Datum der Ankunft ist der gesamte Vorschuss verloren
3) Verspätete Anreisen oder vorzeitige Abreisen berechtigen nicht zu Ermäßigungen
4) Bei Anreise nach 20.00 Uhr bitte informieren