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VORSCHRIFTEN DES CAMPINGPLATZES
1) Um in den Campingplatz eintreten zu können ist die Bevollmächtigung der Direktion und entsprechende gesetzliche Eintragung erforderlich
2) Es sind nur die von der Direktion bevollmächtigten Besucher zugelassen. Die zugelassenen Besucher müssen deren Personalausweis aushändigen und die Tagesquote zahlen
3) Die Campinggäste sind verpflichtet den Platz oder Bungalow innerhalb 10.00 Uhr des Abfahrtstages zu verlassen
4) Das Abstellen der Fahrzeuge ist nur an den von der Direktion angegebenen Plätzen erlaubt
5) Von 14.00 bis 16.00 und von 23.00 bis 08.00 Uhr ist Ruhe vorgeschrieben, Mäßigung der Geräusche während des Tages; das Fernsehgerät ist nur bei ganz niedriger Lautstärke erlaubt
6) Die Gäste müssen selber auf deren Eigentum aufpassen: die Direktion übernimmt keinerlei Verantwortung im Falle eventueller Diebstähle oder Beschädigungen, mit Ausnahme der dieser anvertrauten und gegen entspr. Einlageschein, angenommenen Gegenstände
7) Es ist Pflicht die Vegetation, die Hygiene und Reinlichkeit des Komplex zu respektieren
8) Hunde sind in Bungalows oder Caravans, Eigentum des Campingplatzes, nicht zugelassen
9) Die Eigentümer der Hunde sind verpflichtet diese an der Leine zu halten und für deren „Notdürfte“ außerhalb des Campingplatzes zu begleiten
10) Der elektrische Anschluss muss, nach vorheriger Genehmigung der Direktion, mit Schutz- bzw. Erdableitung ausgeführt werden
11) Nach Urteil der Direktion kann die Missachtung dieser Vorschriften und ein Verhalten das der Harmonie und dem Gemeinschaftsgeist schadet, die Entfernung vom Campingplatz, als unerwünschter Gast, mit sich bringen
12) Zum Zeitpunkt der Reservierung muss 30% des Gesamtbetrages angezahlt werden.
13. Preise ohne Kurtaxe.
Annullierung der Reservierung
1) Bis zu einem Monat vor dem Ankunftsdatum: ein Verlust von 50%
2) Weniger als ein Monat vor dem Ankunftsdatum: Verlust der gesamten Anzahlung
3) Verschobene Ankunftsdaten oder vorverlegte Abfahrten, geben kein Recht zu einer Reduktion
4) Sollte die Ankunft nach 20.00 Uhr erfolgen, wird um vorherige entspr. Bekanntgabe gebeten