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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN Die Fotos sind nicht verbindlich
( der zugeteilte Bungalow ist je nach Verfügbarkeit, Sie können uns für alle besonderen Anfragen erreichen)
1- Die Unterkünfte beinhalten die Vermietung für 2,4 oder 6 Personen für ein Mobilheim, den Parkplatz für ein Fahrzeug, Wasser, Strom, Gas und den Zugang zu den Infrastrukturen des Campingplatzes.
2- Die Unterkünfte werden ab 15.00 Uhr gemietet und die Abreise ist spätestens um 10.00 Uhr geplant.
3- Für die Zahlung der Miete akzeptieren wir Kreditkarten, Bargeld und Urlaubsgutscheine.
4- Die vorzeitige Unterbrechung oder Verkürzung der Aufenthaltsdauer aus allen vom Campingplatz «Du Bas Larin» unabhängigen Gründen berechtigt nicht zu einer Rückerstattung.
Es wird dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
5- Eine Kaution von 500 € per Kreditkarte wird für die Miete und seine Ausrüstung verlangt werden.
Bei Ihrer Abreise wird eine Bestandsaufnahme der Räumlichkeiten vorgenommen.
Diese Kautionen werden Ihnen innerhalb von 15 Tagen ausgehändigt, wenn der Zustand bei der Ankunft gleich ist und keine Verschlechterung vorliegt.
Die Reinigung ist in der Buchung des Aufenthalts enthalten.
6- Die Reservierung der Unterkünfte wird erst wirksam, nachdem der Campingplatz «Du Bas Larin» eine Fotokopie dieses Vertrags gesendet hat (soweit verfügbar) nach Erhalt dieses unterzeichneten Vertrags mit der entsprechenden Anzahlung und den Bearbeitungskosten.
7- Die tätowierten und geimpften Tiere, an der Leine auf dem Campingplatz gehalten, sind akzeptiert, außer den Hunden der 1. und 2. Kategorie, die Besitzer sind verpflichtet, ihre Hunde außerhalb des Campingplatzes zu gehen.
8- Bitte beachten Sie während Ihres Aufenthalts die Hausordnung, die an der Rezeption des Campingplatzes angezeigt wird.
9- Ab 18 Jahren wird eine Kurtaxe von 0,50 € pro Person und Nacht erhoben.
10- Ihre Besucher müssen sich vor dem Betreten des Campingplatzes an der Rezeption melden und die Eintrittsgebühr von 6 Euro bezahlen.
11-Der Campingplatz übernimmt keine Haftung für Diebstahl und Zwischenfälle, die in der Haftpflicht des Urlaubers liegen.
12- Alle Vermietungen sind namentlich und können nicht untervermietet oder abgetreten werden.
13- Im Streitfall ist der Gerichtshof von Privas allein zuständig.
14-Es wird darauf hingewiesen, dass in Anwendung der Bestimmungen des Artikels L221-28 ff. des Verbrauchergesetzbuches keine der vom Campingplatz angebotenen Dienstleistungen dem Widerrufsrecht unterliegt